Der Begriff Luftsicherheit bezieht sich im Bereich der zivilen Luftfahrt auf die Abwehr äußerer Gefahren. Als äußere Gefahren gelten insbesondere Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere, beispielsweise terroristisch motivierte Angriffe oder Eingriffe. Luftsicherheit ist von Flugsicherheit (technische und betriebliche Verkehrssicherheit) und Flugsicherung zu unterscheiden. Letztere dient der sicheren Verkehrslenkung im Luftraum (Sonderpolizeifunktion).
Im englischen Sprachgebrauch ist die Unterscheidung leichter: Dort steht in der Luftfahrt security für Luftsicherheit, während flight safety auf betriebliche und technische Gefahren hinweist. In Deutschland sind die Maßnahmen zur Luftsicherheit durch Bundesgesetz geregelt. Bis Anfang Januar 2005 gab es entsprechende Paragrafen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Mit dem 15. Januar 2005 gilt ein spezielleres Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).
Luftsicherheitsassistent nach § 5 LuftSiG
Tätigkeitsspezifische Schulung für die Kontrolle von Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck, die Durchführung erfolgt entsprechend behördlicher Vorgaben
Zielgruppe und Ausbildungsinhalt
Personen, die maßgeblich zur Sicherheit im zivilen Luftverkehr beitragen wollen und, die eine interessante und vielseitige Aufgabe im Flughafenumfeld suchen.
- Modul 11.2.3.1a § 5 LuftSiG Luftsicherheitsgesetz mit Prüfung durch die BZR
- Rechtliche Grundlagen, Röntgentechnik / Strahlenschutz, Waffen- und Sprengstoffkunde, Grundlagen der Röntgenbildauswertung Übungen zur Röntgenbildauswertung, Arbeiten am Röntgenbildsimulator OTS® (Operator Training System), Praktische Ausbildung an der Kontrollstelle, Röntgengeräte, Metalldetektoren, Handsonden und Personenkontrolle, Umgang mit schwierigen Personen, Serviceverhalten.
- Modul 11.2.3.1b § 8 LuftSiG Luftsicherheitsgesetz mit Prüfung durch die BZR
- Rechtliche Grundlagen, Röntgentechnik, Strahlenschutz, Waffen- und Sprengstoffkunde, Grundlagen der Röntgenbildauswertung Übungen zur Röntgenbildauswertung, Arbeiten am Röntgenbildsimulator OTS® (Operator Training System), Praktische Ausbildung an der Kontrollstelle, Röntgengeräte, Metalldetektoren, Handsonden und Personenkontrolle, Umgang mit schwierigen Personen, Konfliktvermeidung, Konfliktbewältigung.
- Vorbereitung auf Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
- Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Dauer
Vollzeit – 4,25 Monate
Abschlüsse
- Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
- Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
- Luftsicherheitsassistent/Kontrollkraft nach §§ 5,8 LuftSiG / Prüfung durch die BZR
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorlage eines einwandfreiem polizeilichen Führungszeugnisses
- Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (bei Bedarf durch einen entsprechenden Nachweis)
- Ausschluss eines Rot/Grün-Sehschwäche
- Positive Sicherheitsüberprüfung (§ 7 LuftSiG)
Förderung
Die Finanzierung kann über den Bildungsgutschein oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erfolgen. Hierzu ist eine Rücksprache mit der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Sozialzentrum oder der zuständigen Stelle erforderlich.