Sicherheits- und Servicefachkraft ÖPNV

Der öffentliche Personenverkehr (ÖPV) bzw. öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) steht mehr denn je vor vielfältigen, sich wandelnden Anforderungen. Die Bedeutung für die regionale Wirtschafts- und Umweltentwicklung ist groß. Umso mehr steigen die Erwartungen und das Anspruchsdenken hinsichtlich verbesserter Servicedienstleistungen an den ÖPV/ÖPNV.

Insofern beschäftigen Verkehrsgesellschaften und beauftragte Sicherheitsunternehmen vermehrt Sicherheits- und Servicekräfte im ÖPV. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und Haltestellen ist eine Kernaufgabe.

Neben klassischen Aufgaben, wie Fahrkartenkontrollen, wird dem Servicegedanken eine immer höhere Bedeutung zugewiesen. Kompetente Auskunftserteilung, freundliche Kundenbetreuung und Hilfestellungen in unterschiedlichsten Formen sind unumgängliche Anforderungen an zukünftige Beschäftigte.

Zielgruppe und Ausbildungsinhalt

Arbeitssuchende, Arbeitslose, Wiedereinsteiger sowie jeder mit Interesse der seine berufliche Zukunft im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs sieht

  • Rechtsgrundlagen GewO
  • Bewach V
  • Strafrecht
  • Bewegen in Fahrzeugen
  • Ersthelfer
  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer
  • Dienstkunde ÖPNV
  • Tarifkunde ÖPNV
  • Dienstleistungsorientierte Kommunikation
  • Praktische Psychologie in ÖPNV
  • Englisch im Sicherheitsgewerbe für Fahrkartenkontrolleure
  • Ersthelfer

Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Dauer

Vollzeit – 6 Monate inklusive 1 Monat Praktikum

Abschlüsse

  1. IHK Sachkundeprüfung nach §34a GewO
  2. Ersthelfer
  3. Brandschutz- und Evakuierungshelfer
  4. Zertifikat der GASS UG

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses ohne relevante Einträge
  • Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Förderung

Die Finanzierung kann über den Bildungsgutschein erfolgen. Hierzu ist eine Rücksprache mit der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Sozialzentrum oder der zuständigen Stelle erforderlich.